Am Anfang steht jedoch immer die Anordnung eines Arztes. Je besser qualifiziert eine Mitarbeiterin ist, desto mehr kann ihr übertragen werden.
Blutentnahme: Kapilläre und venöse Blutabnahmen können, so die neue Empfehlung von BÄK und KBV an entsprechend qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter delegiert werden. Aber: Nicht in allen Ausbildungskatalogen ist die venöse Blutabnahme enthalten. Deshalb müssen sich die Ärzte vergewissern, dass beispielsweise ihre medizinischen Fachangestellten, vormals Arzthelferinnen, die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten haben. Falls nicht, müssen sie ausführlich eingewiesen werden. Injektionen: ...
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